| Kontierung | 
              Unterrichtsdienstleistungen für Lernende in Sonderschulen bzw. heilpädagogischen Schulen und Schulen für Lernende mit Behinderungen gemäss kantonalen Schul- oder Erziehungsgesetzen und den dazugehörenden Ver-ordnungen und Ausführungsbestimmungen sowie weiteren Gesetzen (kantonales Sozialhilfegesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, usw.);Leistungen in den Bereichen der heilpädagogischen Früherziehung, der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (inkl. Unterkunft und Verpflegung) sowie der Transporte;Verwaltung, Aufsicht, Betrieb oder Unterstützung von Sonderschulen, die Unterrichtsdienstleistungen bereitstellen.Umfasst nicht:Unterrichtsdienstleistungen für Lernende in der Regelschule, einschliesslich für Lernende mit Lernschwierigkeiten, und für Lernende in Sonderklassen der Regelschule (Integrationsklassen, Klassen für fremdsprachige Lernende oder andere Sonderklassen) (21);Nachhilfe- und Logopädieunterricht, Aufgabenhilfen, usw. (21). |