Kontierung |
- Unterrichtsdienstleistungen für Lernende in Sonderschulen bzw. heilpädagogischen Schulen und Schulen für Lernende mit Behinderungen gemäss kantonalen Schul- oder Erziehungsgesetzen und den dazugehörenden Ver-ordnungen und Ausführungsbestimmungen sowie weiteren Gesetzen (kantonales Sozialhilfegesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, usw.);
- Leistungen in den Bereichen der heilpädagogischen Früherziehung, der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (inkl. Unterkunft und Verpflegung) sowie der Transporte;
- Verwaltung, Aufsicht, Betrieb oder Unterstützung von Sonderschulen, die Unterrichtsdienstleistungen bereitstellen.
- Umfasst nicht:
- Unterrichtsdienstleistungen für Lernende in der Regelschule, einschliesslich für Lernende mit Lernschwierigkeiten, und für Lernende in Sonderklassen der Regelschule (Integrationsklassen, Klassen für fremdsprachige Lernende oder andere Sonderklassen) (21);
- Nachhilfe- und Logopädieunterricht, Aufgabenhilfen, usw. (21).
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