66 - Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge

Konto
Stufe
2
Typ
Investitionsrechnung
Bezeichnung
Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge
Kontierung
  • Investitionsbeiträge des öffentlichen Gemeinwesens an Dritte müssen unter Umständen bei Zweckentfremdung der finanzierten Investition zurückbezahlt werden. Da Investitionsbeiträge planmässig abgeschrieben werden, wird nur der noch vorhandene Restbuchwert als Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge gebucht, der übersteigende Betrag wird in der Erfolgsrechnung in Konto 4690 erfasst.
Schlüsselwörter
Kategorie
66 Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge